Private Feiern im Vereinshaus

Vereinsmitglieder können den Saal des Gemeinschaftshauses für ihre private Feiern mieten.  Ein Anspruch darauf besteht nicht.  Das Anmietung durch ein Mitglied für ein Nicht-Mitglied ist nicht möglich. Aus versicherungstechnischen Gründen können wir nur an Mitglieder des Vereins vermieten.

Mietgegenstand
Zur Verfügung gestellt wird der Saal des Vereinshauses mit Küchenzeile, die separate Küche und die  Toiletten im Vereinshaus. Der Saal ist ausgestattet mit Tischen und Stühlen für 45 Personen. Geschirr, Besteck sowie Gläser für 50 Personen, zwei Kühlschränke, ein Geschirrspüler, 2 Kaffeemaschinen und verschiedene Thermoskannen sind ebenfalls enthalten.

Die Außenanlage im Bereich der großen Terrasse (Ausgang Saal) kann mit benutzt werden. Ein Anspruch auf alleinige Nutzung der angrenzenden Wiese besteht aber nicht.

Für die Vermietung wird eine Nutzungspauschale erhoben. Die Nutzungspauschale wird bei der Schlüsselübergabe zum Nutzungsbeginn fällig.

Reservierungen
Das Gemeinschaftshaus wird gerne für private Feiern genutzt. Eine frühzeitige Reservierung für die eigene Feier ist daher empfohlen.

Ansprechpartnerinnen für Reservierungen sind von Januar bis Juni ist Anja Hanke (Tel. 0173-2573457) und von Juli bis Dezember Romy Fuchs (Tel. 0172-1711501). Sie vertreten sich auch gegenseitig.

Übergabe des Vereinshauses vor Beginn der Nutzung
Das Haus wird vorbereitet am Übernahmetag zur vereinbarten Zeit übergeben. Wenn gewünscht gibt es eine kurze Einführung.

Nutzungsbedingungen
Aus Gründen des Brandschutzes darf im Gebäude nicht geraucht werden. Offenes Feuer, brennende Kerzen , Wunderkerzen oder Feuerwerk sind innerhalb und außerhalb des Gebäudes verboten.

Auch das Grillen unter dem Terrassendach sowie näher als 5 m am Gebäude ist deshalb nicht zulässig.

Es ist eigentlich selbstverständlich, die genutzten Räumlichkeiten und die Einrichtung pfleglich zu behandeln. Schuldhaft verursachte Schäden gehen zu Lasten der Mietenden.

Unser Vereinsheim liegt zwar fast mittig im Gartengelände, zu den Gärten mit den Menschen darin und zu den Häusern außerhalb des Gartengeländes ist es aber nicht weit.

Darauf muss zwingend Rücksicht genommen werden. Musik darf daher nur so laut sein, dass sich andere PächterInnen nicht gestört fühlen.

Musik darf nur im Gebäude gespielt werden, nach 20:00 Uhr auch nur bei geschlossenen Fenstern.

Das Mietobjekt muss sauber und aufgeräumt zurückgegeben werden.

Das Haus wird zur vereinbarten Zeit zurückgegeben. Dabei wird auch die Vollständigkeit von Inventar und Einrichtungen überprüft und ein kurzes Übergabeprotokoll erstellt.