Gemeinschaftsarbeit

Um unsere Anlage zu erhalten und zu verschönern, leistet jeder Pächter, sofern er nicht älter als 75 Jahre ist und schon 25 Jahre Pächter ist, bei uns 2x im Jahr, an einem Samstag von 9-12°° seine Gemeinschaftsstunden ab.

Liebe Gartenfreundinnen und Gartenfreunde,

Dringend Unterstützung gesucht

Liebe Gartenfreundinnen und Gartenfreunde,
wie ihr wisst sind wir ein gemeinnütziger Verein und als solcher auf eure Unterstützung angewiesen. Aktuell suchen wir dringend neue Gartenwarte sowie Gartenschätzer. Welche Aufgaben diese jeweils erfüllen könnt ihr unten nachlesen. Bitte meldet euch bei Interesse entweder telefonisch bei Rainer Schötz (0172 5711 724) oder per E-Mail (info@kgv-doenche.de).

Gartenwart
Die Gartenwarte helfen insbesondere die Gemeinschaftsarbeit zu planen und zu organisieren, welche von März bis Oktober jeweils Samstag von 9 bis 12Uhr stattfindet. Unser Ziel ist es 10 Gartenwarte zu etablieren, so dass der Aufwand pro Person überschaubar bleibt (ca. ein Dienst alle 5 Wochen). Bei Interesse erhalten die Gartenwarte auch eine Schulung zum Gartenschätzer.

Wertermittler
Die Wertermittler ermitteln den Wert eines Gartens, wann immer ein Pächterwechsel ansteht. Dies erfolgt nach festen Richtlinien und wird in einem Protokoll dokumentiert, welches der neue Pächter bei der Übernahme des Gartens erhält. Selbstverständlich werden neue Schätzer zunächst geschult, damit sie lernen, wie die Schätzung funktioniert. Für jede erfolgte Bewertung gibt es darüber hinaus ein kleines Entgelt.

Gartenteich im Kleingarten?

Gartenteich im Kleingarten?

Ja, denn er ist ein Beitrag für die Natur – ein Feuchtbiotop und somit Lebensraum für viele Tiere und Pflanzen, die in Form der Biozönose (griech.: Lebensgemeinschaft) in einem ge- schlossenen Kreislauf (Ökosystem), sich ganz natürlich entwickeln können. Frösche, Molche, Kröten, Würmer, Krebse, Insekten (Libellen, Wasserflöhe, Wasserläufer, Taumelkäfer, Köcherfliegen, Wasserwanzen, Wasserspinnen, Gelbbrandkäfer, Mücken), Wasserschnecken, auch Blindschleichen und Ringelnattern siedeln sich an, wenn die Gestaltung des Teiches in allen Bereichen stimmt. Die Vielzahl der Tierarten ist ein Indiz für die richtige Anlage des Gartenteiches als gesundes Biotop. Feucht- und Trockenbiotope sind Teilbereiche der „kleingärtnerischen Nutzung“.

Was ist lt. Gartenordnung erlaubt? In den Pachtverträgen ist eine Wasserfläche bis 3% der Gartenfläche, max. 10m2, gestattet. Die Randbereiche müssen für die Bepflanzung geeignet sein. Dazu sind abgeflachte Ränder gefordert. Gartenteiche aus Beton sind nicht zugelassen.

Für weitere Themen liegt die Zeitschrift „Hessischer Kleingärtner“  für Sie am Vereinshaus bereit.

Ostern 2016

Trotz schlechten Wetters hatten die Kinder viel Spaß beim Ostereiersuchen, und auch die Erwachsenen freuten sich über ein paar gemütlich Stunden im VereinshausP1020769 P1020767 P1020766 P1020762 P1020755 P1020759 P1020770